| DGZfP 2000 Sitzung: Sonstige | ![]() |
Zur reinen prüftechnischen Charakterisierung industrieller Röntgenanlagen hat das technische Komitee CEN/TC 138 detaillierte Normungsentwürfe ausgearbeitet, die sowohl die Vermessung und Zertifizierung der Brennflecken (prEN 12543) als auch die Vermessung der Röntgenröhrenspannung (prEN 12544) betreffen. In einigen Normen, z.B. die DIN BOO 25435-7 "Wiederkehrende Prüfungen der Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren", sind diese Normungsentwürfe bereits in die Prüfvorschrift integriert.
Im Hinblick auf die Spezifizierung der einzusetzenden Röntgenquellen heißt es in Abschnitt 5.2.1:
"Röntgenanlagen, die für wiederkehrende Prüfungen im Bereich der Kerntechnik eingesetzt werden, müssen im Hinblick auf ihre Eigenschaften (Brennfleckgröße, Brennflecklage und Röntgenenergie) zertifiziert sein.""Eine Brennfleckgröße ist definiert und wird gemessen nach EN 12543 Teil 1, 2 oder 3. Die Brennfleckgröße ist bei Auslieferung der Röntgenanlage vom Hersteller oder einem Prüflabor zu zertifizieren. Es dürfen nur Röntgenanlagen eingesetzt werden, für die ein Zertifikat zur Messung der Brennfleckgröße nach EN 12543 Teil 1, 2 oder 3 vorliegt, das nicht älter als ein Jahr ist. Die im Zertifikat genannte Brennfleckgröße ist zur Bestimmung der Aufnahmeparameter zu verwenden . ...
"Die Spannung der Röntgenröhre wird nach EN 12544 Teil 1 oder 3 gemessen. Die Sollwerte sind vom Gerätehersteller anzugeben oder von einem Prüflabor zu zertifizieren. Die Abweichung zwischen Istwert und Sollwert der Röntgenspannung soll nicht größer als 3% sein."
Neben den interessanten, gerätetechnischen Parametern für einen Belichtungsvorgang, wird von den ZfP-Dienstleistern zunehmend eine Überprüfung der elektrischen Sicherheit ihrer Röntgenanlagen gefordert. Dies trifft besonders auf den Einsatz von Geräten in chemischen Betrieben zu. Für die Sicherheit im Bereich der Elektrotechnik ist die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel / VBG 4" der Berufsgenossenschaften bindent. Für die Instandsetzung elektrischer Geräte bzw. ihre Wiederholungsprüfung ist speziell die DIN VDE 0701/0702 anzuwenden.
Vor dem Hintergrund dieser neuen Anforderungen haben wir uns als Reparatur und Servicebetrieb dem zukünftigen Zertifizierungsbedarf gestellt und überprüfen Röntgenanlagen hinsichtlich