Die Druckgeräterichtlinie der EU kommt! - ZfP an Druckbehältern und Rohrleitungen europaweit gleich!?
A. Hecht, G. Schuler, BASF Ludwigshafen
ABSTRACT
Mit der Einführung der EU-Druckgeräterichtlinie existieren nach einer Übergangszeit ab dem 30.05.2002 europaweit einheitliche gesetzliche Vorgaben für die Herstellung von Druckbehältern, Rohrleitungen, Dampfkesseln und zugehörigen Ausrüstungsteilen (z. B. Armaturen). In diesem Vortrag werden die Vorgaben der Richtlinie für Druckbehälter und für drucktragende Rohrleitungen behandelt. Die Rolle des Druckbehälterherstellers, des späteren Betreibers und der unabhängigen Prüfstellen werden vorgestellt, mit besonderem Fokus auf der zerstörungsfreien Prüfung der dauerhaften Werkstoffverbindungen (Schweißnähte).
Die Druckgeräterichtlinie definiert zu diesem Thema Anforderungen an das ZfP-Personal und auch an die Stellen, die das ZfP-Personal zertifizieren. Die eigentliche Prüfdurchführung wird in sog. harmonisierten Normen detailliert beschrieben. Die beiden neuen Normen für die Prüfung von Druckbehältern (DIN EN 13445-5) und Rohrleitungen (DIN EN 13480-5) werden vorgestellt und miteinander verglichen, auch im Hinblick auf die bisherige Verfahrensweise der ZfP nach den AD-Merkblättern. Beide genannte Normen zitieren wiederum diejenigen Euronormen zur zerstörungsfreien Prüfung, die in den letzten Jahren im TC138 und im TC121 des CEN erarbeitet wurden.
Dieses Normengebäude wird anhand von Beispielen aus der Praxis der Chemischen Industrie vorgestellt und diskutiert, vor allem in Bezug auf Zulässigkeitsgrenzen von Inhomogenitäten in den Schweißnähten. Ein weiteres Thema ist der Grad der Verbindlichkeit bei der Anwendung harmonisierter und nachfolgend zitierter Normen.