| DGZfP 2000 Sitzung: Ultraschallprüfung | ![]() |
Das Schallemissionsverfahren nutzt die momentan auftretende Schädigung als aktive, ursächliche Quelle der Messgröße und kann dadurch neben der örtlichen auch eine kraftabhängige Zuordnung liefern. Die Auswertung des beim Schädigungsprozess entstehenden Spektrums (50...700 kHz) ermöglicht Rückschlüsse auf den Schädigungsmechanismus (Faserbruch, Matrixbruch, ...). Vorschädigungen können nur am Intensitätsverlauf bei erneuter Beanspruchung erkannt werden.
Ultraschallverfahren sind wegen der hohen Grunddämpfung des Materials nur bei Frequenzen unterhalb 15 MHz einsetzbar. Deshalb sind die im µm-Bereich liegenden Fehlstellen nur in ihrer relativen Häufigkeit nachweisbar. Während durch Impuls-Echo-Messungen Unterschiede zwischen dem Rand- und Probenkernbereich nachgewiesen werden konnten, reagiert die Dämpfung im Transmissionsverfahren deutlich auf den jeweiligen Schädigungszustand. Außerdem lassen sich herstellungsbedingte Schwachstellen (Dichteunterschiede, Porosität ...)nachweisen.
Ebenso wie das Ultraschallverfahren gibt die Röntgenrefraktion den vorhandenen Schädigungszustand im Material wieder. Durch Verwendung unterschiedlicher Orientierungsrichtungen des Röntgenstrahles zur dominierenden Faserorientierung kann zusätzlich auf den Schädigungsmechanismus geschlossen werden.
Die drei Verfahren werden integral über die Probenbreite und Dicke ausgewertet und ergeben eine tendenzielle Übereinstimmung.