Die im Rahmen einer zerstörungsfreien, wiederkehrenden Prüfung an einer Rohrleitung oder Komponente (z. B. Behälter, Armatur) festgestellten unzulässigen Anzeigen (Befunde) können mit Hilfe bruchmechanischer Verfahren hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz für den weiteren Anlagenbetrieb beurteilt werden. Dazu wird die Fehlerform des bei der ZfP detektierten Befundes abstrahiert, so daß der Fehler bruchmechanisch analysierbar wird.Als Eingangsgrößen für die bruchmechanische Analyse werden neben den Werkstoffeigenschaften und der Geometrie des befundbehafteten Prüfobjektes vor allem die Beanspruchungen benötigt.
In diesem Beitrag wird einerseits die Vorgehensweise bei der Ermittlung der kritischen Fehlerabmessungen (kritische Fehlerlänge 2ckrit, kritische Fehlerliefe akrit) und andererseits die Berechnung des unterkritischen Rißwachstums des bei der Zfl? detektierten Fehlers vorgestellt. Es wird auf Unterschiede bei der Fehlerbewertung in Rohrleitungen und Behältern eingegangen und auf das in der Bundesrepublik Deutschland derzeit gültige Regelwerk Bezug genommen.
Unter der Bedingung, daß das Rißwachstum sehr gering ist bzw. die Abstände zu den kritischen Fehlerabmessungen ausreichend groß sind, bestehen aus der Sicht der Bruchmechanik keine Einwände einerseits gegen das Belassen der bei der ZfP detektierten Befunde und andererseits gegen einen Weiterbetrieb der Anlage.