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Während auf der einen Seite das Qualitätsbewußtsein nach Requalifizierung ruft, stehen auf der anderen Seite die €ngste der Kandidaten, ihrer Berufsvertreter, der Unternehmen, die eine Bedrohung von Existenzen, insbesondere bei älteren Prüfern durch diese Requalifizierung sehen. Unternehmen und Prüfer konnten aus der EN 473 über Umfang, Art, Inhalte u.a. dieser Requalifizierungsprüfungen nichts entnehmen!
Ähnlich der Zertifizierung der Schweißer nach EN 287 ist in der EN 473 die Requalifizierung im Prinzip geregelt, aber für die Requalifizierungsprüfung fehlt der verbindliche Rahmen. Der Begriff "VEREINFACHTE" Prüfung ohne Durchführungsvorgaben verleitet gegebenenfaalls zu Niveauverlust und läuft damit einer Harmonisierung zuwider. In liberaler Übereinkunft entwickelten die DACH - Gesellschaften im Februar 1998 in Wien ein Modell mit definierten Anforderungsrahmen für die Durchführung der Rezertifizierungsprüfungen der Stufe 1 und 2 Prüfer.
Dieses DACH - Modell, ist in Österreich seit 1.9.1998 erfolgreich im Einsatz. Das DACH - Modell legte die "VEREINFACHTE Prüfung" so aus, daß das Niveau der Erstzertifizierungen erhalten, der Umfang der Qualifizierungsprüfung verreinfacht werden sollte. Die ersten Erfahrungen sind gut, zeigen jedoch, da§ die Unternehmen noch nicht ausreichend informiert sind. Der Wunsch nach multisektorieller Requalifizierung (insbesondere der 3 klassischen Oberflächenprüfverfahren) wird immer noch gepflegt. Konzentrierte Fortbildungskurse dienen der Weiterbildung und mŸssen oft für zu "dünne" Erfahrung einspringen. Die heute oftmals auftretenden Unterbrechungen auf Grund der Arbeitsmarktsituation wurden oder konnten bei der Erstellung der EN 473 noch nicht berücksichtigt werden.
Im Zuge der Überarbeitung der EN 473 (Rev. 01; Draft G) werden in Zukunft noch verschiedene Modelle einer Requalifizierung, z.B. durch Unternehmen oder Third-parties, in Diskussion stehen. Jedenfalls sollte in diesem Zusammmenhang ein Schwerpunkt in der Weiterbildung liegen.
Ob und wie die Requalifizierungsprüfung selbst hier ein taugliches Werkzeug ist, bleibt vorläufig noch offen.
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