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Das einfachere System wird vor allem für die Stangenprüfung angewendet. Es sieht drei Prüfkopfträger mit je drei Prüfköpfen vor. Dabei werden mit der kombinierten Senkrecht- und Winkeleinschallung sowohl Innenfehler als auch oberflächennahe Fehler aufgefunden. Die Prüfung erfaßt den häufigsten Fall der längsorientierten Ungänzen. Die drei Prüfkopfträger sind im Abstand von jeweils 120 Grad bzgl. des Umfangs der Stangen angeordnet. Die Schallankopplung erfolgt mit geführten Wasserstrahlen und die Führung der Stangen mittels optimal geformter Gleitsohlen.
Bei erhöhten Sicherheits- oder Qualitätsanforderungen ergibt sich die Forderung nach einer 100%-tigen Überdeckung des Prüflingsquerschnitts. Das zweite Konzept, anwendbar für die Prüfung von Rohren und Stangen, basiert auf patentierten Prüfköpfen auf Folienschwinger-Basis (PVDF). Je nach Konfiguration kann die Ultraschall-Prüfanlage Längsfehler, Querfehler und Dopplungen auffinden sowie eine Kontrolle der Prüflingsgeometrie durchführen. Ein einzelner Folienschwinger deckt einen Winkelbereich von 30 Grad ab, und somit wird bei ausreichender Schwingeranzahl eine vollständige Überdeckung in Umfangsrichtung erzielt. Die Prüfung erfolgt in Tauchtechnik mittels speziell für die Folienschwinger konzipierter Prüfkammern. Die Auffindung von Ungänzen in verschiedenen Orientierungen erfordert Prüfkammern, die für die jeweilige Prüfaufgabe optimiert sind. Reproduzierbare Einschallbedingungen und einfache Anpassung an verschiedene Durchmesserbereiche sind selbstverständlich.
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