Entwurf, Berechnung, Ausführung der Bauteile sowie die Errichtung von zylindrischen Flachbodeeboden-Behältern erfordern eine gründliche Kenntnis des Stahl- und Behälterbaues und seiner anerkannten Regeln. Es muß deshalb sichergestellt sein, daß nur Unternehmen, welche Fachleute mit den erforderlichen Kenntnissen beschäftigen, mit solchen Arbeiten beauftragt werden und damit eine sorgfältige Ausführung garantieren.
Die Errichtung solcher Lagerbehälter wird in Österreich derzeit durch folgende Normen geregelt: Oberirdische zylindrische Flachbodenbehälter aus metallischen Werkstoffen
Grundlagen, Ausführunngen, Prüfungen
ÖNORM C 2125-1, Ausgabe 1. November 1982
ÖNORM C 2125-2, Ausgabe 1. November 1982
Berechnung
Oberirdische stehende zylindrische Behälter aus metallischen Werkstoffen; einwandig,
mit Flachboden und festem Dach ÖNORM C 2125-3, Ausgabe 1. April 1985
Für die Lagerung brennbarer (umweltgefährdender) Flüssigkeiten sind die Bedingungen des Bundesgesetzblattes der Republik Österreich 240. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten-VbF, Ausgabe 14.Mai 1991 verbindlich. Die Verordnung definiert in § 44 (1) "Brennbare Flüssigkeiten" mit einem Flammpunkt von nicht mehr als 100°C und einem Dampfdruck bei 50°C von nicht mehr als 3 bar (absolut) und in § 6 auch "Besonders gefährliche brennbare Flüssigkeiten".
Auf die erstmalige Prüfung (Prüfung nach der Errichtung) soll hier nicht weiter eingegangen werden, da in der Vergangenheit darüber keine nachteiligen Probleme bekannt sind.
Anders verhält es sich mit den "Wiederkehrenden Prüfungen", § 14 - VbF, da hier eine Forderung besteht, daß neben der äußeren Besichtigung der von außen überprüfbaren Teile des vollen Lagerbehälters, beginnend spätestens 18 Jahre nach der erstmaligen Prüfung, auch eine innere Prüfung der von außen nicht überprüfbaren Teile des Lagerbehälters erforderlich ist.
Oft kommt es durch schwierige oder nicht mögliche Manipulationen von Lagergut auch zu Überschreitungen dieser Fristen, bei nachfolgenden zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen wird dann erst sehr spät der Betreiber mit den bereits vorhandenen Schäden konfrontiert. Problematisch sind nicht die bei einer Befahrung des Behälters möglichen Mängel an den Innenwandungen und den Behälterböden, problematisch sind meist jene Korrosionen, welche an der dem Bodenfundament zugewandten, nicht besichtigbaren Bodenaußenseite auftreten.
Die Möglichkeiten der Fehlerfindung durch ZFP, der Einsatz unterschiedlichster Prüfverfahren und Techniken sowie die unterschiedlichsten Auffassungen der Behälterbetreiber werden in diesem Beitrag anhand von Beispielen aufgezeigt, um dadurch den Stellenwert der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung im vorbeugenden Umweltschutz festzulegen.