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Teil 2 (Dach-Zeitung Nr.64)
Teil 3 (Dach-Zeitung Nr.65)
| Akkreditieren kann in erster Näherung mit Glaubwürdigkeit einholen übersetzt werden |
Kehren wir zuerst zu dem Ursprung des Begriffes zurück: das lateinische credere bedeutet glauben, sowohl im religiösen wie auch philosophisch-ethischen Sinn. Akkreditieren kann in erster Näherung mit Glaubwürdigkeit einholen übersetzt werden. Und das paßt sehr gut zur Anwendung des Begriffs in unserer modernen technischen Welt. Glaubwürdig ist ein Unternehmen, wenn seine Erzeugnisse von gleichbleibender Qualität sind, wenn das Preis-Leistungsverhältnis angemessen ist und stabil bleibt, wenn Kundendienst und Wartung reibungslos funktionieren. Akkreditieren wird aber auch in Bezug auf Personen gebraucht, die z.B. nach Brüssel in den diplomatischen Dienst akkreditiert werden. Auslandskorrespondenten und Journalisten werden ebenfalls akkreditiert. Man spricht immer da von Akkreditierung, wo Fachkräfte oder Spezialisten in einen Dienst oder eine Position berufen werden, die besondere Sorgfalt z.B. in der Berichterstattung und Diplomatie erfordert.
| Akkreditieren ist die formelle Anerkennung der Kompetenz |
In den Normen DIN EN 45020:1993 (Allgemeine Fachausdrücke und deren Definitionen betreffend Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten, S.45) bzw. ISO/IEC Guide 2 (Revision als ISO 17000 für 2001 geplant) und EN 45002:1990 (Allgemeine Kriterien zum Begutachten von Prüflaboratorien, S.5) wird der Begriff Akkreditierung zweifach definiert. Einmal in Bezug auf Laboratorien: "Akkreditierung (eines Prüflaboratoriums): Formelle Anerkennung der Kompetenz eines Prüflaboratoriums, bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten auszuführen". Dabei handelt es sich sowohl um die Anerkennung der technischen Kompetenz des Prüflaboratoriums als auch dessen Unparteilichkeit und mehr. Die Durchführung der formellen Anerkennung ist in der Norm DIN EN 45002 geregelt, wobei die Inhalte der EN 45002 in die neueste Ausgabe der EN 45003 mit übernommen wurden (siehe auch Übersicht in Bild 1). Die Anforderungen an sowohl Prüflaboratorien wie auch Kalibrierlaboratorien regelt die Norm EN 45001.
Der Begriff Akkreditierung wird aber auch in Bezug auf die Kompetenzbestätigung von Zertifizierungsstellen (nähere Erläuterungen dazu in Teil 2) benutzt. Ebenfalls in DIN EN 45020:1993 (S. 39) wird unter Akkreditierung ein Verfahren verstanden, "in dem eine maßgebliche Stelle formell anerkennt, daß eine Stelle oder Person kompetent ist, bestimmte Aufgaben auszuführen". Diese Zertifizierungsstellen wie z.B. die TÜV's (Technische Überwachungsvereine) bilden sozusagen das zweite Glied in der Kette der europäischen Qualitätsinfrastruktur, denn sie zertifizieren Unternehmen, d.h. deren Produkte, Systeme oder Personal. Da sie ebenfalls unabhängig und unbeeinflußbar, und zugleich mit der benötigten Fachkompetenz arbeiten müssen, unterliegen sie der Akkreditierung, und müssen entsprechend ihrer Zertifizierungsaufgabe die in einem der folgenden Regelwerke zitierten Anforderungen erfüllen:
![]() Bild 1: Akkreditierung im nicht gesetzlich geregelten Bereich Image Map: Klicke zur Vergrößerung auf den entsprechenden Bildausschnitt. Schließe das geöffnete Fenster vor öffnen des nächsten Ausschnittes. |
Bild 1 zeigt die geltenden europäischen und internationalen Normen und die geplanten oder bereits in Überarbeitung befindlichen Normenwerke für Akkreditierungen im nicht gesetzlich geregelten Bereich.
Die Akkreditierung als Dritt-Parteien-Begutachtung ist ein Instrument, um Vertrauen in Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen zu schaffen. Eine Akkreditierung wird nach erfolgreicher Begutachtung sowohl des Qualitätsmanagementsystems als auch der technischen Kompetenz des Unternehmens nur auf Zeit (5 Jahre) gewährt und nach ebenfalls erfolgreichen jährlichen Überwachungsbegehungen verlängert. Dadurch soll verhindert werden, daß sich der begutachtete Zustand im Laufe der Jahre qualitativ verschlechtert und die geforderte technische Kompetenz nicht mehr gewährleistet ist. Bei groben Verstößen kann die Akkreditierung aberkannt werden. Nach Meinung der Europäischen Kommission (Generaldirektion III "Industrie") sollte die Zahl der Akkreditierungsstellen stark begrenzt sein, um Mehrfachakkreditierungen zu vermeiden und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Hier geriet das deutsche Akkreditierungssystem mit seinen zahlreichen Akkreditierungsstellen häufig in den Mittelpunkt der Kritik.
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Akkreditieren: An die Kompetenz des anderen glauben |
Das betraf sowohl den nicht gesetzlich geregelten Bereich (Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA), Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP), Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie (DACH), um nur einige zu nennen) als auch die nicht koordinierten staatlichen Akkreditierungsbereiche (ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, ZLG - Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten, KBA - Kraftfahrt-Bundesamt u.a.) für den gesetzlich geregelten Bereich. Zur Zeit sind Fusionen im Gespräch, um der europäischen Struktur näher zu kommen.
Wie wird aber die Kompetenz der Akkreditierungsstellen geprüft? Die Akkreditierungsstellen des nicht gesetzlich geregelten Bereichs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und EFTA (European Free Trade Association) haben sich über ein MLA (Multilateral Agreement) im EA (Europäische Kooperation für Akkreditierung) zusammengeschlossen, so daß durch die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungen und damit auch Zertifizierungen wichtige Handelshemmnisse aufgehoben wurden und Mehrfachbegutachtungen und Prüfungen vermieden werden. Dabei wird vorausgesetzt und durch eine Aufnahmeprüfung und gegenseitige Überwachungen untermauert, daß in Spanien, Frankreich, Schweden usw. mit gleichem Maßstab akkreditiert wird wie in Deutschland, England, Griechenland etc..
Akkreditierung gewinnt im sogenannten gesetzlich geregelten Bereich an Bedeutung und zwar in Bezug auf die Anforderungen an notifizierte Stellen. In der Entscheidung des Rates vom 22. Juli 1993 wird festgehalten, daß man davon ausgehen kann, daß "notifizierte Stellen, die ihre Konformität mit harmonisierten Normen (EN 45000 Reihe) durch ein Akkreditierungszertifikat oder andere gleichwertige Dokumente nachweisen können, die Anforderungen der Richtlinien erfüllen". Eine Verpflichtung zur Akkreditierung besteht aber zur Zeit nicht.
Soweit der kurze Einblick in das Verfahren der Akkreditierung. Oder gibt es noch Fragen zum Begriff?
Dann erwarte ich Ihre Nachricht unter Fax 030/8104 18 37 oder Email:
hannelore.wessel@bam.de.
In der nächsten Ausgabe wird fortgefahren mit den -IERUNGEN: Teil 2 wird die Begriffe Zertifizierung und Notifizierung beleuchten und Teil 3, in der DACH-Zeitung Nr. 65, Validierung und Verifizierung.
Hannelore Wessel
![]() | Die Autorin, am 20.2.1950 in Hamburg geboren, studierte Technische Datenverarbeitung an der PTL (Physikalisch-Technische Lehranstalt) in Wedel/Holstein. Noch einem Exkurs in die Erziehungswissenschaften, Psychologie und Philosophie (FU Berlin) ist sie seit 198S an der BAM im Bereich der ZfP tätig und befaßt sich derzeit u.a. mit ZfP-Regelwerken und der Europäischen Normung (Hauptätigkeitsfelder: Radiogrophie und digitale Bildverarbeitung). |
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