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Teil 1 (Dach-Zeitung Nr.63)
Teil 3 (Dach-Zeitung Nr.65)
Zertifizierung läßt sich zurückführen auf die lateinische Wurzel certus mit der Bedeutung sicher. Aus certum facere leitet sich Zertifizierung ab, nämlich sicher machen.
In der zerstörungsfreien Materialprüfung beispielsweise begegnet uns dieser Begriff bei der Ausbildung der Materialprüfer. Wird das Personal sicher gemacht? In gewisser Weise schon, es wird sicher gemacht, daß das Personal den vorgeschriebenen Anforderungen, wie sie z.B. in der Norm DIN EN 473 festgelegt wurden, genügt. Der Prüfer kann sich durch Qualifizierungsnachweis, Ausbildung und Prüfung versichern (lat. certare), daß er für diesen Prüfbereich kompetent ist.
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Aus certum facere leitet sich Zertifizierung ab, nämlich sicher machen. |
Die Norm sagt: Zertifizierung ist ein "Verfahren, in dem ein (unparteiischer) Dritter schriftlich bestätigt, daß ein Erzeugnis, ein Verfahren oder eine Dienstleistung vorgeschriebene Anforderungen erfüllt." (DIN EN 45020:1993, S. 39)
Das Globale Konzept der europäischen Qualitätspolitik (Globales Konzept für Zertifizierung und Prüfung - Bestimmung der Qualität von industriellen Produkten, 1989) sieht in dem Instrument der Akkreditierung und Zertifizierung die Möglichkeit, die Verfahren der Produktprüfung und technischen Überwachung, die Personalqualifizierung und die Einrichtung von Qualitäts- oder Umweltmanagementsystemen zu harmonisieren. Bei Erzeugnissen muß man zwei Arten von Zertifizierungen unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es Zertifizierungen, die die Übereinstimmung mit bestimmten, von nicht staatlichen Stellen aufgestellten technischen Forderungen und Qualitätsansprüchen nachweisen sollen, um dem Produkt einen guten Absatz im Markt zu sichern, oder die im Zusammenhang mit der Produkthaftung Bedeutung gewinnen (z.B. das GS-Zeichen - "Geprüfte Sicherheit"). Hierbei handelt es sich um Erzeugnisse, die nicht gesetzlichen Vorschriften unterliegen, für die keine Kennzeichnungspflicht besteht und die dem sogenannten nicht gesetzlich geregelten Bereich zuzuordnen sind.
Erzeugnisse, die dem Menschen oder der Umwelt schaden könnten (z.B. Druckkessel, wenn sie nicht entsprechend den Sicherheitsvorschriften gefertigt wurden, oder Spielzeug, das giftige Stoffe enthält) müssen in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien (des "Neuen Konzepts für die technische Harmonisierung und Normung", 1985) hergestellt werden und erfordern eine Konformitätserklärung durch den Hersteller. Diese Richtlinien haben Gesetzesstatus und beeinflussen die nationale Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.
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Europäische Richtlinien haben Gestzesstatus und beeinflussen die nationale Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten. |
Für besonders gefährliche Produkte ist die Konformitätsprüfung durch eine anerkannte unabhängige Stelle - notifizierte Stelle (siehe unten) oder Prüfstelle - vorgeschrieben. Hier handelt es sich um Zertifizierungen der Konformität, die es dem Produkt überhaupt erst ermöglichen, auf den Binnenmarkt eingeführt zu werden, und die sich nicht auf die Hochwertigkeit der Erzeugnisse beziehen. In der von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Konformitätsbescheinigung wird aufgezeigt, "daß angemessenes Vertrauen besteht, daß ein ordnungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem anderen normativen Dokument ist." (DIN EN 45020:1993, S. 41)
| Begriff | Definition | Normen / Fundstelle
| Akkreditierung
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Formelle Anerkennung der Kompetenz z.B.
einer Organisation
| (z.B. Prüflaboratoriums, einer Inspektionsstelle oder einer Zertifizierungsstelle) bestimmte Qualifizierungen
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Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen zum Schutz von Mensch und Umwelt erfüllt, darf die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) an das Produkt angebracht werden. Während Zertifizierungsstellen Produktarten und Bauarten prüfen, sind Inspektionsstellen für die Prüfung und Bewertung von Einzelprodukten und Dienstleistungen zuständig. Sie müssen in Übereinstimmung mit EN 45004 arbeiten. Für ihre Akkreditierung gibt es noch keine spezielle Norm, so daß sie nach EN 45002 und EN 45010 akkreditiert werden.
Die Übereinstimmung von Qualitätsmanagementsystemen mit der entsprechenden Qualitätsnorm der ISO 9000 Reihe kann ebenfalls zertifiziert werden. Zertifizierte und damit überwachte Qualitätsmanagementsysteme sind z.B. im gesetzlich geregelten Bereich bei Herstellern besonders gefährlicher Erzeugnisse eine Möglichkeit, die Konformität mit der geltenden europäischen Gesetzgebung nachzuweisen. Viele Hersteller verlangen von ihren Unterlieferanten entsprechende Systeme, um die Produktüberwachungskosten zu reduzieren und in Erwartung einer gleichbleibenden Produktqualität.
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Umweltmanagementsysteme sind eine Maßnahme auf dem Weg zu einer ökologischen Materialwirtschaft |
Die Zertifizierung nach ISO 9000 bedeutet in Bezug auf die Produkthaftung eine Beweislastumkehr für den Hersteller, d.h. er wird nicht von vornherein für Schäden verantwortlich gemacht, da man bei einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem von einer sorgfältigen und sicherheitskonformen Herstellung ausgeht. Umweltmanagementsysteme sind eine Maßnahme auf dem Weg zu einer ökologischen Materialwirtschaft. Ihre Einrichtung und Zertifizierung in Übereinstimmung mit der Normreihe ISO 14000 ist freiwillig. Auch diese Normen bauen wie die ISO 9000 Reihe auf dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft und des Produktlebenslaufs auf. Das Umweltmanagement geht aber noch einen Schritt weiter als das Qualitätsmanagement: Behörden ziehen sich von ihrer Aufsichtspflicht zurück, sobald ein Unternehmen erfolgreich ein normenkonformes Umweltmanagementsystem eingerichtet hat. Es gibt noch weitere qualitätssichernde Managementsysteme wie Arbeitsmanagement, Sicherheitsmanagement, auf die hier aber nicht näher eingegangen wird. Die Personalzertifizierung ist uns aus der Zerstörungsfreien Prüfung sehr vertraut. Personalzertifizierung spielt überall dort eine wichtige Rolle, wo bestimmtes Expertenwissen vorausgesetzt wird wie bei Sachverständigen, Begutachtern, Auditoren, aber auch Materialprüfern und Schweißern.
Kommen wir schließlich zu dem Begriff der Notifizierung. Notus (lat.) heißt bekannt und notum facere bedeutet bekannt machen. Was wird bekannt gemacht? Im Zusammenspiel von Akkreditierung und Zertifizierung wird den Mitgliedstaaten bekannt gemacht, welche Stellen im jeweiligen Land von der Regierung als kompetent erachtet werden, unabhängig und unbeeinflußt beurteilen zu können, ob ein Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Stellen werden von dem jeweiligen Mitgliedstaat nach Brüssel notifiziert.
Die Bekanntgabe wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, um die anderen Staaten der Gemeinschaft zu unterrichten. Die Mitgliedstaaten haben untereinander vereinbart, daß sie nur auf ihrem Hoheitsgebiet notifizierte Stellen benennen.
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Notifizierung Notus (lat) heißt bekannt und notum facere bedeutet bekannt machen. |
Während die Notifizierung auf europäischer Ebene klar geregelt ist, gibt es bei Notifizierungen innerhalb Deutschlands z.B. durch die verschiedenen Bundes- oder Landesministerien die vielfältigsten Verfahren.
Soweit der kurze Einblick in die Zertifizierung und Notifizierung. Oder gibt es noch Fragen zu den zwei Begriffen? Dann erwarte ich Ihre Nachricht unter Fax 030/8104 18 37 oder Email:
hannelore.wessel@bam.de.
In der nächsten Ausgabe wird fortgefahren mit den -IERUNGEN. Teil 3 wird die Begriffe Validierung und Verifizierung beleuchten. Hannelore Wessel
![]() | Die Autorin, am 20.2.1950 in Hamburg geboren, studierte Technische Datenverarbeitung an der PTL (Physikalisch-Technische Lehranstalt) in Wedel/Holstein. Noch einem Exkurs in die Erziehungswissenschaften, Psychologie und Philosophie (FU Berlin) ist sie seit 198S an der BAM im Bereich der ZfP tätig und befaßt sich derzeit u.a. mit ZfP-Regelwerken und der Europäischen Normung (Hauptätigkeitsfelder: Radiogrophie und digitale Bildverarbeitung). |
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