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Teil 1 (Dach-Zeitung Nr.63)
Teil 2 (Dach-Zeitung Nr.64)
Doch befragen wir zuerst die Linguisten: Validieren leitet sich von validus (lat.) ab, validum facere bedeutet gültig machen. Etwas wird gültig oder rechtswirksam gemacht. So wird z.B. im Umweltmanagement nach erfolgreicher Überprüfung, eben Validierung, die Umwelterklärung des Unternehmens für gültig erklärt.
Die Begriffsnorm DIN EN ISO 8402:1995 (Abschnitt 2.18, S.14) sagt zur Validierung: "Bestätigen durch Untersuchung und Bereitstellung von Nachweisen, daß die besonderen Forderungen für einn speziellen, beabsichtigten Gebrauch erfüllt worden sind." Was aber ist ein Nachweis? Dieselbe Norm sagt dazu, daß ein Nachweis, eine "Information (ist), deren Richtigkeit bewiesen werden kann, und die auf Tatsachen beruht, welche durch Beobachtung, Messung, Untersuchung oder durch andere Ermittlungsverfahren gewonnen sind." (Abschnitt 2.19, S.15)
Das klingt sehr schlüssig, kann aber sehr umfangreich sein, wenn es sich um ein komplexes Prüfverfahren handelt, wo sowohl das Verfahren selber, die Einflüsse durch die verwendeten Geräte, des Prüflings, der Umgebung und natürlich das Wissen und die Erfahrung des Prüfers den Prozeß beeinflussen können. In der ZfP ist das die Regel. Die Validierung befaßt sich mit einer "bestimmten Anwendung", z.B. einem neuen Prüfverfahren, einer neuen Prüfanordnung oder ähnlichem.
Diese Anwendung muß klar definiert und beschrieben werden. Nicht nur das Verfahren muß detailliert beschrieben werden, auch die Wirksamkeit und die Leistungsfähigkeit der Verfahrens muß bekannt sein. Die Validierung charakterisiert Prüfverfahren, versucht die Verfahrensmerkmale wie Ergebnisunsicherheit des Prüfverfahrens, die Nachweisgrenzen und Empfindlichkeit, den Prüfbereich oder die Wiederholungsbedingungen, um nur einige zu nennen, herauszuheben. Der ISO-Leitfaden (ISO-Guide) "Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement" (1993) beschreibt zwei Verfahren: die statistische Ermittlung von Meßunsicherheiten und das Schätzverfahren. Im DAR-ATF Dokument 27/96 werden fünf Methoden skizziert:
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Aus der Untersuchung von Schweißnahtaufnahmen und dem Qualifizierungsnachweis von ZfP-Personal oder ZfP-Verfahren sind auch die Methoden ROC (Receiver Operating Characteristic - Ein Verfahren zur Beschreibung der Fähigkeit eines Systems, die gesuchten Signale vom Untergrund zu trennen) und POD (Probability of Detection - Nachweiswahrscheinlichkeit) allgemein bekannt. Auf die einzelnen Verfahren soll hier nicht näher eingegangen werden. Es sei aber darauf hingewiesen, daß im DGZfP-Fachausschuß "Zuverlässigkeit und Validierung" (AZV) ein Leitfaden erstellt wird, der eine Übersicht und kurze Beschreibung zur Handhabung der unterschiedlichen Validierungsverfahren in der ZfP geben wird.
Weiterhin wurde unter dem CEN TC 138 eine Working Group (Vorsitz: Michel Bieth, JRC Petten, Niederlande) gebildet, die sich mit einem Normungsprojekt beschäftigt, das die Beschreibung von Validierungsverfahren in einem "Technical Report" zum Ziel hat. Das deutsche Spiegelgremium dazu ist im DIN Normenausschuß NMP 828 (Obmann Andreas Hecht, BASF Ludwigshafen) zu finden.
Kommen wir nun zu dem Begriff der Verifizierung. Verifizieren läßt sich zurückführen auf verus (lat.), was mit wahr übersetzt wird, verum facere bedeutet demnach wahr machen. Es geht um den Prozeß des Wahrheitsnachweises, der Prüfung auf Richtigkeit.
Die Begriffsnorm DIN EN ISO 8402:1995 (Abschnitt 2.17, S.14) bietet eine der Definition der Validierung sehr ähnlich klingende Erklärung, so daß man geneigt ist anzunehmen, daß es zwischen diesen beiden Begriffen keinen wesentlichen Unterschied gibt: "Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, daß festgelegte Forderungen erfüllt worden sind."
Was nun ist der Unterschied zwischen gültig machen (validieren) und wahr machen (verifizieren)? Gültig sein, heißt auch in Kraft sein, gesetzlich sein. Es gibt demnach eine Macht, z.B. der Gesetzgeber, der Normer, die Legislative, die festlegt, was gültig ist und was nicht. Mit Wahrheit hat das nicht unbedingt etwas zu tun. Während sich die Validierung mit den "besonderen Anforderungen" beschäftigt, geht es bei der Verifizierung um die "festgelegten Forderungen". Was bedeutet das übertragen auf die Zerstörungsfreie Materialprüfung? Das Ergebnis einer Validierung kann ein Normenwerk sein, in dem das Prüfverfahren und die Kriterien, die eingehalten werden müssen, beschrieben werden. Basierend auf diesem Regelwerk werden vom Auftraggeber Forderungen aufgestellt, wie sie in der ZfP allgemein bekannt sind: die Prüfanweisungen oder Normen mit Aussagen über die Zulässigkeitsgrenzen. Aufgrund einer Untersuchung - das wäre die Anwendung eines bestimmten (validierten) zerstörungsfreien Prüfverfahrens wie z.B. der Ultraschallprüfung oder der Sichtprüfung - wird bestätigt, daß festgelegte Forderungen erfüllt worden sind. Es wird der Nachweis geführt, daß das Prüfstück fehlerfrei ist und damit den Beanspruchungen, denen es ausgesetzt sein wird, standhält. Die Aussage, die Schweißnaht ist fehlerfrei, wird wahr gemacht (verifiziert), durch den Nachweis, daß keine Fehler aufgezeigt werden können.
Die Norm macht an dieser Stelle keine Aussage darüber, ob das Prüfverfahren, z.B. die Sichtprüfung, überhaupt geeignet ist, Oberflächenunregelmäßigkeiten aufzudecken. Der Vorgang der Verifizierung berücksichtigt nicht den Einsatz eines solchermaßen überprüften Verfahrens für eine spezifische Prüfaufgabe wie z.B. eine neue Bauteilkonstruktion, veränderte Wanddicken oder andere Materialzusammensetzungen. Das ist die Aufgabe der Validierung. Eine Verifizierung setzt demnach immer eine Validierung voraus.
| Begriff | Definition | Normen / Fundstelle
| Akkreditierung
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Formelle Anerkennung der Kompetenz z.B. eines Prüflaboratoriums oder einer Zertifizierungsstelle, bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten auszuführen
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Soweit der kurze Einblick in die Zertifizierung und Notifizierung. Oder gibt es noch Fragen zu den zwei Begriffen? Dann erwarte ich Ihre Nachricht unter Fax 030/8104 18 37 oder Email: hannelore.wessel@bam.de.
![]() | Die Autorin, am 20.2.1950 in Hamburg geboren, studierte Technische Datenverarbeitung an der PTL (Physikalisch-Technische Lehranstalt) in Wedel/Holstein. Noch einem Exkurs in die Erziehungswissenschaften, Psychologie und Philosophie (FU Berlin) ist sie seit 198S an der BAM im Bereich der ZfP tätig und befaßt sich derzeit u.a. mit ZfP-Regelwerken und der Europäischen Normung (Hauptätigkeitsfelder: Radiogrophie und digitale Bildverarbeitung). |
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