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Teil 1 (Dach-Zeitung Nr.63)
Teil 2 (Dach-Zeitung Nr.64)
Teil 3 (Dach-Zeitung Nr.65)
Zum Abschluß der Serie befassen wir uns mit dem Eichen und Kalibrieren. Beide Begriffe kommen aus dem Bereich des Meßwesens, der Metrologie. Eichen ist das Prüfen eines einzelnen Meßgerätes auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, d.h. auf Einhaltung der Bauvorschriften und die Prüfung der richtigen Meßanzeige innerhalb der Eichfehlergrenzen. Die Eichung von Meßgeräten gehört in den Aufgabenbereich der Eichbehörden und deren Eichämter. Der Gesetzgeber schreibt in der Eichordnung vor, welche Geräte eichpflichtig sind und wie geeicht (geprüft) werden muß. Die letzte Fassung der Eichordnung (Verordnung zum "Gesetz über das Meß- und Eichwesen" vom 21. 6. 1994) regelt die Prüfung und Eichung einer Vielzahl von Meßgeräten, die z.B. im Umweltschutz oder Strahlenschutz verwendet werden.
Beim Eichen wird geprüft, inwieweit ein Meßgerät die vorgegebene Forderung erfüllt. Das Besondere an diesem Prüfverfahren ist, daß es zwei Fehlergrenzen gibt: Eichfehler- und Verkehrsfehlergrenze. Erfüllt ein Meßgerät alle Anforderungen, wird es als geeicht gestempelt und kann bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden.
Um Messungen überhaupt vergleichen zu können, hat man sich auf das Einheitensystem "Système International d'Unités", abgekürzt auch SI-Einheiten, geeinigt.
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Beim Eichen wird geprüft, Inwieweit ein Meßgerät die vorgegebene Forderung erfüllt. |
Die Einheiten für Länge, Masse, Zeit, usw. sind hier international festgesetzt.
In Deutschland sind die SI-Einheiten im "Gesetz über die Einheiten im Meßwesen" als gesetzliche Einheiten festgelegt. Durch die Entwicklung nationaler Normale gibt die PTB die Einheiten an Industrie, Wirtschaft und Forschung weiter. Um ein Meßgerät eichen zu können, muß zuerst seine Bauart zur Eichung zugelassen sein.
Strahlenschutzmeßgeräte werden z.B. von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) zugelassen.
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"Erst die Kunst des messen unterwirft dem Menschen die Welt" Theodor Mommsen (1817- 1903) |
Wenn Eichen der Sonderfall einer Prüfung ist (siehe DIN 1319-1 "Grundlagen der Meßtechnik - Teil 1: Grundlagen"), wie unterscheiden sich dann prüfen und kalibrieren? Auch für Meßgeräte, die nicht den Bestimmungen des amtlichen Meßwesens unterliegen, besteht oft die Notwendigkeit, sie prüfen und kalibrieren zu lassen, und sie auf staatliche Normale höchster Genauigkeit zurückzuführen.
Soll ein Meßgeräte z.B. im nichteichpflichtigen Bereich als zertifiziertes Prüfmittel eingesetzt werden, muß es den besonderen Anforderungen der Normenserie ISO 9000 genügen. Auch der Entwurf DIN EN ISO 17025, der die EN 45001 ersetzen wird, fordert die Rückführung der Kalibrierung aus SI-Einheiten oder den Bezug auf Naturkonstanten.
Kalibrieren ist die Ermittlung der Meßabweichung eines Meßgerätes. DIN 1319-1 beschreibt Kalibrieren als "Ermitteln des Zusammenhangs zwischen Meßwert oder Erwartungswert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen wahren oder richtigen Wert der als Eingangsgröße vorliegenden Meßgröße für eine betrachtete Meßeinrichtung bei vorgegebenen Bedingungen." Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Kalibrierung ist das Ermitteln des Zusammenhangs zwischen dem wahren oder richtigen Wert und dem angezeigten Wert des Meßgerätes.
![]() Zulassungszeichen eines Strahlenmeßgerätes |
Damit die Messung reproduzierbar ist, wurden die Bedingungen, unter denen die Abweichung ermittelt wird, in normativen Dokumenten festgelegt. Bescheinigt wird entweder der Anschluß an ein nationales oder internationales Normal.
Der "Deutsche Kalibrierdienst" (DKD) kalibriert in seinen von der PTB akkreditierten Laboratorien diese Meßgeräte und stellt entsprechende Zertifikate aus. Auch die Eichbehörden bieten diese Dienste an. Die Kalibrierdienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anerkennen ihre Zertifikate untereinander, wodurch sich der Meßaufwand erheblich reduziert.
Ein nichteichpflichtiges Meßgerät ist z.B. das Gammaspektroskop. Es muß in zweifacher Hinsicht kalibriert werden: zur Identifikation der gemessenen Isotope wird die Strahlungsenergie gemessen. Die Energieskala muß mit Hilfe von bekannten Radioisotopen (Aktivitätsnormale) kalibriert werden. Diese sind rückführbar auf die SI-Einheiten "Bequerel" und "keV".
Gleichzeitig mit der Identität wird meist die Aktivität (Zerfälle pro Zeiteinheit) eines Radioisotops bestimmt. Hier muß der Zusammenhang zwischen gemessener Strahlungsrate und Zerfallsrate, also die Effizienz des Spektrometers wiederum mit Hilfe von Aktivierungsnormalen mit bekannter Aktivität kalibriert werden.
Eingesetzt werden in Deutschland Kalibrierproben der PTB, die in vielfältiger Form verfügbar sind.
![]() | Die Autorin, am 20.2.1950 in Hamburg geboren, studierte Technische Datenverarbeitung an der PTL (Physikalisch-Technische Lehranstalt) in Wedel/Holstein. Noch einem Exkurs in die Erziehungswissenschaften, Psychologie und Philosophie (FU Berlin) ist sie seit 198S an der BAM im Bereich der ZfP tätig und befaßt sich derzeit u.a. mit ZfP-Regelwerken und der Europäischen Normung (Hauptätigkeitsfelder: Radiogrophie und digitale Bildverarbeitung). Fax 030/8104 18 37 oder Email: hannelore.wessel@bam.de. |
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