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| DGZfP-JAHRESTAGUNG 2002 ZfP in Anwendung, Entwicklung und Forschung | |||||
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Strahlenschutzpraxis - Im Labyrinth der Paragraphen?!B. Sölter, A. Pittlik, DGZfP, Berlin;K.-O. Cavalar, Puhlheim Kontakt: B. Sölter Kurzfassung - [Präsentation]Die neuen Rechtsvorschriften im Strahlenschutz, die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 und die im Bundeskabinett verabschiedete Februarfassung der Röntgenverordnung, enthalten gegenüber den vorangegangenen Verordnungen aus den Jahre 1989 und 1987 so weitreichende änderungen, dass selbst Experten viel Neues hinzulernen müssen. Das 5 bzw. 6 Jahre dauernde Facelifting der alten Verordnungen seit dem Erscheinen der EURATOM-Grundnormen 1996 und vorausgehender Neubewertung des Strahlenrisikos durch die ICRP in der Empfehlung Nr. 60 von 1990 hat nicht zu einer leichteren Leseweise der novellierten Verordnungen geführt. Vor allem die Novelle der Strahlenschutzverordnung ist zu praxisfremd und zu juristisch-bürokratisch geraten. "Es ist die Chance verpasst worden, Kompliziertes zu vereinfachen. Jubel ist also nicht angesagt, aber auch kein Schreckenschrei, eher ein Stöhnen", so resümierte Herr Maushart im Heft 1/2002 der Strahlenschutz-Praxis. Dieses Stöhnen erstreckt sich auch auf die Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten im Bereich der Technischen Radiographie. Die Sprache der Gesetzgebung, ständig verweisend auf andere Paragraphen, macht es für den Anwender schwer, die Texte zu erfassen und zu verstehen. "Strahlenschutz-Dolmetscher" sind nötig, um die Gesetzgebung "volksnah" zu bringen. Mit den Novellen werden die Grenzwerte für Arbeitskräfte und die Bevölkerung gesenkt, Strahlenschutzbereiche und die Einteilung von Arbeitskräften in Kategorien neu geordnet, Freigrenzen- und Freigaberegelungen umfassend neu gestaltet, neue Strahlungswichtungsfaktoren, Dosismessgrößen für die Orts- und Personendosis und damit verbundene Neuanschaffung von Messgeräten bzw. Benutzung von Messkorrekturfaktoren geregelt, die Fachkunde im Strahlenschutz sowie die Genehmigungspflicht für bauartzugelassen Röntgenstrahler neu festgelegt usw. Für die Praxis erläuternde Richtlinien und Normen stehen z.Z. noch aus. Die Autoren wollen versuchen, die grundlegenden änderungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen für das Anwendungsgebiet der Technischen Radiographie und die in den Rechtvorschriften ausgewiesenen übergangsbestimmungen dem Zuhörer näher zu bringen. Schlüsselworte: |
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