by Rolf
Diederichs
Herr Schnitger (im Bild), Präsident der DGZfP, eröffnete die Veranstaltung mit 530 Teilnehmern. Die Zahl entsprach dem der Vorjahr, da dies eine gemeinsame Tagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizer
schweizer
Gesellschaften war, schien uns die Teilnehmerzahl eher gering, dabei waren jedoch nur 24 Österreicher- und 16 Schweizerteilnehmer anwesend. Bezüglich des Ablaufs der Veranstaltung verweisen wir auf das online Programmheft.
Unser Hauptinteresse galt den technischen Inhalten der 33 Ultraschallbeiträge, diese fanden in Form von Vorträgen (20 Min +10 Min Diskussion) und Plakaten statt.
Die Ausstellerstände, in Form von Posterwänden, wurden nur von insgesamt 30 Firmen genutzt. Wir führten auf unserem Stand eine Multimedia-Präsentation "NDT & Internet" vor. Ein Screenmovie zeigte mit ca. 25 Minuten an einigen Beispielen die NDT Ressourcen des Internets und die Inhalte unseres UT-Online-Journals. Durch dessen wiederkehrenden Ablauf konnten wir uns ausschließlich den Gesprächen und den Vorträgen widmen. Ca. 50 unserer virtuellen Leser begegneten wir dort 'wirklich'. Viele zeigten großes Interesse am Internet, und ein Zugang stand auf dem Plan. Unsere Newsgroup - Frageaktion fand im Tagungstreß leider keine aktive Teilnahme, wie schon gesagt, aber dafür um so deutlicher das World Wide Web.
Nun unsere Eindrücke zu den Themen, die uns besonders auffielen:
Volker Deutsch gab in seinem Vortrag an, daß nach seiner Umfrage kein Einkauf einer Firma ohne den Besitz der ISO 9001/2 bei der Vergabe benachteiligt werde - Einkaufsrichtlinien werden durch entsprechende Klauseln tolerant gehalten. Im Zweifelsfalle gelte die Produkthaftung und falsch ausgestellte CE-Zeichen würden mit Geldstrafen von 100.000 DM geahndet.
Ein 1 1/2- stündiges Streitgespräch beschäftigte sich mit dem folgendem Entwurf:
Nachweis von Geräteeigenschaften:
Akkreditierte Zertifizierung oder
Konformitätserklärung des Herstellers
am Beispiel der neuen
Normung der Ultraschallgeräte
Moderator:
H.-D. Tietz, Zwickau
Teilnehmer:
L. von Bernus, IzfP Saarbrücken;
A. Hecht, BASF Ludwigshafen;
B. Larsen, FORCE Institut Esbjerg (DK);
M. Platte, Karl Deutsch Wuppertal;
U. Schlengermann, Krautkrämer Hürth;
H. Schneider, Mannesmann Duisburg;
P. Tscheliesnig, TÜV Wien (A);
H. Wüstenberg, BAM Berlin.
Herr Schlengermann (Ausschußleiter) dämpft dies ab: "Der Geltungsbereich trifft nur auf handelsübliche Standard Prüfgeräte zu".
Herr Wüstenberg: "Das Dokument zeigt schon Ansätze welche nicht nur für Handprüfgeräte gilt, sondern für leichte Automatisierung schon Verwendung findet, wie z.B. Blendenausgänge. Ich finde das Dokument grundsätzlich positiv und sehe hier Dinge verwirklicht welche schon in der bestehenden Richtlinie für UT Geräte verankert sind".
Das Publikum greift ein: "Wo das Prüfgerät definiert sei? z.B. ein vom Prüfer angefertigter Ankoppelschuh, könnte ausgeklammert werden, obwohl dieser wesentlich zum Ergebnis beiträgt. Die Hersteller sollen selbst die Konformität zur Norm bescheinigen. Außerdem sollten Normen so ausgelegt werden, daß diese nicht später zur Innovationsbremse würden, ebenso auch nicht bestimmte Hersteller bevorzugen".
Herr Hecht: "Es reichen 1-1/2 mm der bestehenden Richtlinie schon aus und keine 1-1/2 cm, wie die Neue es hat, sind hier nötig.
Herr Schlengermann: "Es ist ein europäischer Auftrag, diese Richtlinien zu schaffen, es sei aber ausdrücklich betont, daß es sich hier um Lieferant-Kunden-Beziehungen handelt und es ausreicht, wenn alleine der Hersteller die Konformität erklärt, also keine Drittstelle nötig sei".
Herr Platte: "Es sei schon zu begrüßen wenn es bei bestimmten Definitionen zu einer einheitlichen Regelung kommt, wie am Beispiel der Bandbreite -3dB oder -20dB. Die Einhaltung hat aber der Gesetzgeber klar dem Hersteller überlassen, siehe am Beispiel CE- Kennzeichen und der darin enthaltenen EMV- Bestimmung. Auch gelte dies ebenso bei der EG Maschinenrichtlinie - also nicht über das Ziel hinausschießen!"
Herr Larsen: "Ich wünschte mir eine einfache Meßmethode, die der Anwender selbst machen kann , so daß nicht Geräte weggeschmissen werden und neue gekauft werden nur weil eine Kalibrierung zu teuer wird. Am Beispiel der UV-Lampen für die Magnetpulverprüfung könnte eine einfache Sichtprüfung ausreichen". Zwischenruf: "Dann würde jedoch die Sichtprüfung aufwendig kontrolliert!"
Hecht zweifelt generell den Stellenwert der Ultraschallprüfung mit den folgenden Worten an: "Dort macht man was, bekommt auch etwas raus, das was raus kommt läßt genügend Fragen offen, um weiter zu forschen. Man schafft sich eine schöne Spielwiese Ultraschall!! Ich vermisse die anderen Prüfverfahren, und man sollte sich auch nicht auf die Geräte stürzen sondern ZfP insgesamt sehen und auch die Auswahl der Prüfverfahren."
Herr Schlengermann: "Die Prüfung als ganzes , mit den weiteren Schritten, wird schon durch bestehende Prüfnormen festgelegt, wie am Beispiel der Ultraschall-Schweißnaht-Durchschallungsprüfung."
Herr Platte: "Auch die Hersteller welche sich nicht diesem bürokratischen Aufwand unterziehen sind sehr wohl auch in der Lage Qualität herzustellen, er kann es auf seine Art und Weise machen. Wir brauchen nicht für alles Normen, Gesetzgebung und Zertifikate, es entsteht nur diese Zertifikatsgläubigkeit. Auch die Hersteller welche sich nach ISO 9003 richten, also nur Endprüfung durchführen, liefern gute Produkte. Innovation sollte nicht durch Zertifizierung ersetzt werden." Stimme aus dem Publikum: "Mit dem akkrediterten Zertifizierer sollte man nicht die Bürokratie in diese Norm holen, die von Europa noch nicht mal gewollt ist."
Herr Schnitger meldet sich aus dem Saal: "Die akkreditierte Zertifizierung hat auch einen Vorteil für den deutschen Wettbewerb, vor allem international, der hier genutzt werden kann, ich kenne zumindest den ersten ZfP-Hersteller der dieses schon gewünscht hat. Es sollte jedoch nicht so passieren wie mit der ISO 9000. Durch die Art, wie sie verbreitet wurde, wie sie heute angewendet wird, durch diese Inflation von Zertifikaten entsteht eine Wertlosigkeit, so daß wir uns fragen müssen, warum haben wir dafür soviel Geld ausgegeben, wo es heute nur noch so wenig Ansehen hat. Die Hersteller sollen sich zusammensetzen und entscheiden was hier zu tun ist."
HerrTietz spricht das Schlußwort.
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"Das Papier schreibt keine Beauftragung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.
Wir können diese Normen nicht verhindern, wir leben eben nun mal in einer McDonald-Gesellschaft. Der Hamburger soll nun mal von Dänemark bis Sizilien gleich schmecken. Nun will man alles zu jeder Zeit, an jedem Ort gleichermaßen, zur gleichen Qualität haben, dies gilt auch für unsere ZfP-Geräte!!
Die DGZfP soll Ihren Einfluß ausüben, das Maß einzuhalten, den Einfluß von Leuten verhindern, welche damit nur eine zusätzliche Bürokratie und ihr Geschäft aufmachen wollen. In diesem Zusammenhang ist hier schon einige Male der Begriff "Wegelagerer" genannt worden."
| Redaktion: | "Die großen Vorteile lassen den Schluß zu, daß der Anwender nur noch Composite-Prüfköpfe einsetzen sollte, ist dies richtig so?" |
| Herr Splitt: | "So kann man dies nicht generell sagen. Piezokeramik hat durchaus noch Vorteile bei hoher Nahauflösung und wenn ein schmalbandiger Impuls verlangt wird". |
| Redaktion: | "Bis zu welcher Frequenz stellen Sie diese Prüfköpfe her?" |
| Herr Splitt: | "Zur Zeit bis zu 15 MHz". |
| Redaktion: | "Ist der Prüfkopf durch den höheren Fertigungsaufwand teurer und welchen Anteil hat er zur Zeit am Markt". |
| Herr Splitt: | "Der Schwinger ist zwar aufwendiger herzustellen, aber andere Schritte sind dafür einfacher, somit kostet er in etwa das Gleiche. Bei unseren Kunden wird er bei etwa 1/3 der Anwendungen eingesetzt." |
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Rolf Diederichs 01. June 1996, info@ndt.net