Pressesprecher
des Eisenbahnbundesamt Bonn
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Das Eisenbahnbundesamt hatte sofort wirksam in der Sitzung von 14./15.6.1998
in der Sache ICE 1 Räder mit Radreifen der Bauart 064 und 065 verfügt:
Bis die Betriebssicherheit der Räder nicht näher geklärt ist dürfen nur fabrikneue Räder eingesetzt werden. Diese Räder müssen vom Hersteller zertifiziert, d.h. nach Stand der Technik geprüfte sein.
Eine Freigabe der in Betrieb befindlichen Räder erfolgt erst wenn von neutraler Sachverständigenstelle eine den Erfordernissen angemessene Prüfmethode freigegeben wurde.
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Welche Sachverständigenstelle das Eisenbahnbundesamt beauftragt hatte konnte nicht angegeben werden. "Jedenfalls arbeiten viele Stellen mit Hochdruck daran welche Prüfmethode freigegeben werden kann" so Herr Wille.
Auf die Frage ab wann fabrikneue Räder überprüft werden müssen, Herr Wille "wir gehen weiterhin von 3.500 KM aus". Somit muß bald, innerhalb wenigen Tagen, eine Prüfmethode von den Sachverständigen vorliegen. "Es wird damit gerechnet, daß bis Ende dieser Woche eine freigegebene Prüfmethode vorliegt".
Ist das noch erforderlich? Laut Meldungen der Deutsche Bahn sollen alle Räder mit Radreifen gegen Räder aus Vollmaterial ausgetauscht werden.
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