Aus den Ergebnissen des Gutachtens ergeben sich keine Einschränkungen hinsichtlich der Sicherheit des Schienenverkehrs. Die Deutsche Bahn AG hatte Räder der Bauart 64 und der verwandten Bauart 65 (gummigefederte Räder) bereits kurze Zeit nach dem Unfall aus dem Verkehr genommen und durch Vollräder ersetzt.
Unabhängig hiervon kann das Ergebnis des Fraunhofer-Instituts nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich als die Äußerung einer gutachterlichen Meinung, keinesfalls jedoch als gesicherte Erkenntnis betrachtet werden. Gummigefederte Räder sind vor dem Unfall vom 03.06.1998 über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren mit einer Gesamtlaufleistung von 10 Milliarden km im ICE-Verkehr verwendet worden, ohne dass es zu Schäden gekommen wäre. Der Hersteller VSG hatte der Bahn gegenüber die Tauglichkeit der gummigefederten Räder für den ICE-Verkehr im Rahmen seiner Produktverantwortung vor ihrer Inbetriebnahme nach entsprechenden Erprobungen bestätigt. Auch das Gutachten beanstandet in keiner Weise das Konstruktionsprinzip der Räder. Schließlich sind gegen Konstruktion und Eignung der Räder für den Hochgeschwindigkeitsverkehr vor dem Unfall in nationalen und internationalen Fachpublikationen keine Bedenken erhoben worden.
Die Deutsche Bahn AG kann vor diesem Hintergrund zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass es zu vorwerfbaren Versäumnissen ihrer Mitarbeiter gekommen ist.
Der tragische Unfall in Eschede hat den Vorstand und die Mitarbeiter der Deutschen Bahn aufs Tiefste erschüttert. Unser Mitgefühl gilt auch heute uneingeschränkt den Opfern und den Hinterbliebenen, die wir auch weiterhin auf unbürokratische Weise unterstützen.
Um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in keiner Form zu erschweren, hatte sich der Vorstand der Deutschen Bahn AG mit Äußerungen zum Unfallgeschehen in der Vergangenheit sehr zurückgehalten. An diesem Grundsatz wollen wir auch zukünftig festhalten.
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