Die Sachverständigen werden insbesondere dazu gehört werden, ob der Radreifen nach dem Stand der Technik richtig konstruiert und dimensioniert war und ob er so lange, wie er tatsächlich genutzt worden ist, hätte genutzt werden dürfen.
In einer wohl einzigartigen Beweisaufnahme wird das Gericht bei gleichzeitiger Anwesenheit von 13 führenden Eisenbahnspezialisten aus dem In- und Ausland den Versuch unternehmen, die technischen Fragen umfassend unter Einbeziehung aller Aspekte aufzuklären.
Die Sachverständigen sollen ab 15. Januar 2003 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover ihre Gutachten erstatten. Vorgesehen und fest terminiert sind bisher bis einschließlich zum 28. Februar 2003 21 Verhandlungstermine.
Im Hinblick auf eine geordnete Abwicklung der Hauptverhandlung ist beabsichtigt, die Sachverständigen in folgender Reihenfolge zu den angegebenen Beweisthemen anzuhören:
Themen: Analyse und Bewertung
von Bruch- und Bruchentwicklung des Radreifens,
von Konstruktion, Bemessung und Fertigung gummigefederter ICE-Räder der Bauart 064,
von Reifenspannungen am Radreifen bei verschiedenen Lastfällen und Geschwindigkeiten bei gummigefederten Radreifen am unteren Betriebsgrenzmaß und
von Wartung und Inspektion der ICE-Radreifen einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Inspektionsgeräte:
Prof. Dr. Grubisic
Dr. Fischer
Thema: Beanspruchung eines Eisenbahnverbundrades - steife Radscheibe mit in Gummi gelagertem Radreifen - in Abhängigkeit von der Reifendicke mittels FE-Rechnung:
Dr. Flade
Thema: Einsetzbarkeit gummigefederter Räder der Bauart 064 zum Zeitpunkt des 3. Juni 1998:
Prof. Dr. Lunden
Prof. Dr. Àkesson
Prof. Dr. Hirakawa
Pr. Eng. Marais
Thema: zu Versuchen am gummigefederten Eisenbahnrad der Radsatzbauart 064:
Dr. Esslinger
Thema: zu Versuchen im Dauerfestigkeitsbereich
Dr. Kieselbach
Thema: Zum Bruch des Radreifens beim ICE 884 Conrad-Wilhelm-Röntgen am 3. Juni 1998 in Eschede:
Prof. Dr. Richard
Thema: Beurteilung des Versagens des Radreifens des gummigefederten Einringrades des ICE:
Prof. Dr. Lange
Prof. Dr. Zenner
Prof. Dr. Munz.
Sämtliche Sachverständige sollen zudem ihren Vortrag mit der Darstellung ihres beruflichen Werdegangs einleiten und ihr Gutachten jeweils möglichst ohne Unterbrechung im Zusammenhang erstatten. Nur unaufschiebbare Verständnisfragen der Prozessbeteiligten sollen zu diesem Zeitpunkt zugelassen werden. Sodann sollen die unterschiedlichen Standpunkte der Sachverständigen bestimmt und der Reihe nach erörtert werden.
Da ein Teil der geladenen Sachverständigen aus dem nicht deutschsprachigen Ausland stammt, ist es erforderlich, Dolmetscher einzusetzen. Um einen möglichst reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, hat der Vorsitzende der Strafkammer drei Dolmetscher für die englische und zwei Dolmetscher für die japanische Sprache geladen. Bei der Zahl der Dolmetscher war zu berücksichtigen, dass angesichts der äußerst schwierigen technischen Sachverhalte und der Vielzahl technischer Fachbegriffe die Dolmetscher mit höchster Konzentration arbeiten und ihnen deshalb auch in ausreichendem Maße Ruhepausen eingeräumt werden müssen. Die Dolmetscher werden sich voraussichtlich jede halbe bis volle Stunde abwechseln.
Darüber hinaus werden im Sitzungssaal zwei schallgeschützte Dolmetscherkabinen aufgebaut werden, um den Dolmetschern die notwendige Ruhe für ihre Übersetzungsarbeit zu garantieren. Schließlich hat die Justizverwaltung in Vorbereitung der Sachverständigenbefragung Sorge dafür getragen, dass die im Schwurgerichtssaal des Landgerichts vorhandene Mikrofonanlage technisch ausgebaut wurde. Zudem wird der Sitzungssaal mit moderner Kommunikationstechnik ausgerüstet, damit die Präsentation der Gutachten multimedial unterstützt werden kann.
Dr. Ulrich Skwirblies
Pressesprecher
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