Standsicherheit öffentlicher Gebäude zuverlässig prüfen!
Pressemitteilung 18. Januar 2006
Der tragische Unglücksfall in Bad Reichenhall gibt Anlass, über die
Gewährleistung der Standsicherheit öffentlicher Gebäude nachzudenken.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Prüfung und Überwachung von
Ingenieur-Bauwerken im Zuge der Bundesfernstrassen durch die DIN 1076
geregelt. Für Gebäude - auch öffentliche - existiert kein solches
Regelwerk. Der Einsturz der Schwimmhalle in Bad Reichenhall zeigt, dass es
trotz des hohen Sicherheitsniveaus der Gebäude zu tragischen Unfällen
kommen kann.
Die Zustandsbeurteilung bestehender Gebäude erfolgt i.d.R durch eine
Sichtprüfung, versteckte Mängel können dem Prüfer entgehen. Die DGZfP
unterstützt durch die Aktivitäten ihres Fachausschusses "Zerstörungsfriee
Prüfung im Bauwesen" die Entwicklung und Anwendung von Verfahren für eine
objektive, auf Messungen basierende Prüfung von Bauwerken. Richtig
angewandt helfen diese Verfahren bei der Zustandsbeurteilung und tragen
zur Vermeidung solch tragischer Unglücksfälle bei.
In der Diskussion um die Einführung von Regelprüfungen für öffentliche
Gebäude weist die DGZfP darauf hin, dass die qualifizierte Anwendung
zerstörungsfreier Prüfverfahren in besonderer Weise beitragen kann, deren
Standsicherheit festzustellen.
Neue Entwicklungen der zerstörungsfreien Prüfung von Bauwerken werden auf
der Fachtagung "Bauwerksdiagnose 2006" im
Rahmen der Bautec dem Fachpublikum vorgestellt (23/24. Februar 2006, ICC
Berlin).
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